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SG Oldenburg, 05.07.2005 - S 47 AS 228/05 ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 05.07.2005 - S 47 AS 228/05 ER
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2005 - L 7 AS 222/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus SG Oldenburg, 05.07.2005 - S 47 AS 228/05
Daher ist der vorläufige Rechtsschutz nur dann zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abzuwendende Nachteile entstünden, zur deren Beseitigung eine spätere Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74 m.w.N.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2008 - L 7 AS 613/06
Anspruch auf Leistungen für die durch die Teilnahme an der Beerdigung des Vaters …
Einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vom gleichen Tag mit dem Ziel, den Beklagten zu verpflichten, die Kosten der Gehwegreinigung zu erstatten, lehnte das SG Oldenburg durch Beschluss vom 05. Juli 2005 ab (S 47 AS 228/05 ER).Die weiteren Prozessakten zur den Az. S 47 AS 228/05 ER, S 49 AS 599/05, S 49 AS 419/05 und S 49 AS 952/05 des SG Oldenburg liegen vor und sind ebenfalls Gegenstand der Verhandlung und Entscheidung gewesen.
- SG Oldenburg, 08.11.2005 - S 47 AS 953/05 Sein Antrag, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung über Übernahme dieser Kosten als Kosten der Unterkunft zu verpflichten, blieb ohne Erfolg (Beschluss des erkennenden Gerichts vom 5. Juli 2005 - S 47 AS 228/05 ER - bestätigt durch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. September 2005 - L 7 AS 222/05 ER -).